Aktuelles vom FKL und SFV-FSP
Fischereiverband des Kantons Luzern
Schonfrist für Äschen wird auf 1. September 2018 vorverlegt
25.8.2018 Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern hat mit der Veröffentlichung im Kantonsblatt vom 25. August 2018 die Schonfrist für Äschen in der Reuss und ihren Zuflüssen ausgeweitet.
Die Schonzeit für Äschen beginnt bereits am dem 1. September 2018 (statt 1. Januar 2019).
Verlautbarung des Kantons Luzern zur Ausweitung der Schonfrist bei Äschen