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Fischereiverband des Kantons Luzern

Quaggamuscheln: Fischereiverband will Kontrollen

Der Fischereiverband Kanton Luzern dankt der Regierung, dass sie im «TGV-Tempo» die obligatorische Bootsreinigungspflicht per 1. Mai 2024 einführt. Der Fischereiverband geht einen Schritt weiter und verlangt Kontrollen, wie die Delegiertenversammlung am Dienstagabend beschlossen hat.

Die invasive Quaggamuschel wurde an der Delegiertenversammlung in Wolhusen als «Jahrhundertbedrohung» für unsere Seen bezeichnet. Sie ist nicht nur eine existenzielle Gefährdung von Flora und Fauna, sondern sorgt für immense Schäden an der Infrastruktur wie die Trinkwasserversorgung. Deshalb läutete die Delegiertenversammlung – einmal mehr - die Alarmglocken: «Behörden und Zivilgesellschaft müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die Quaggamuscheln nicht in unsere Seen eingeschleppt werden», sagt Sara Muff, neue Co-Präsidentin des Fischereiverbandes Kanton Luzern. Denn: «Ist sie einmal da, ist es zu spät, die Ausbreitung ist fatal», so Co-Präsident Markus Fischer. Die Einschleppung in die Seen erfolgt vor allem durch Boote oder Gerätschaften aus anderen bereits betroffenen Gewässern wie dem Bodensee oder dem Bielersee.

Regierung war sehr schnell
Der Fischereiverband Kanton Luzern dankt, der Luzerner Regierung und Verwaltung, dass sie im «TGV-Tempo» per 1. Mai 2024, also auf den Start der neuen Saison, eine Bootsreinigungspflicht einführen. Das heisst: Für das Einwassern von Schiffen besteht Reinigungspflicht. Schiffe können nur noch Einwassern, wenn sie beim Kauf der Vignette den Nachweis eines offiziellen Reinigungsbelegs vorweisen.

Kontrollen – sonst ein Verbot
Verbote sind nur wirksam, wenn sie kontrolliert werden: Deshalb fordert der Fischereiverband «zwingend eine Kontrolle und Evaluation der Massnahmen». Ein entsprechender Antrag wurde von der Delegiertenversammlung verabschiedet. Ferner verlangt der Fischereiverband, dass er als Stimme der Fische und Gewässer in die Evaluation einbezogen wird. «Der Fischereiverband verfolgt die Entwicklung mit Argusaugen», hiess es im verabschiedeten Antrag der DV. Und: Sollte die neue Praxis ab 1. Mai 2024 nicht oder schlecht funktionieren, müsste der Fischereiverband weitergehende Massnahmen wie ein sofortiges Verbot zum Einwassern verlangen.

 

 

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