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Ausbruch der Krebspest in der Lüssel: Anordnung eines Sperrgebietes

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) hat den Fluss Lüssel auf dem Gebiet der Gemeinden Lauwil, Brislach und Zwingen zum Sperrgebiet erklärt, um eine Ausbreitung der Krebspest zu verhindern. Durch die im Sperrgebiet angeordneten Massnahmen sollen die bedrohten, einheimischen Flusskrebse geschützt werden.

Im Kanton Solothurn wurden Ende Mai in der Lüssel bei Erschwil tote Dohlenkrebse gefunden. Die durchgeführten Untersuchungen haben einen Befall mit der Krebspest bestätigt. Die Krebspest ist eine akut verlaufende Pilzerkrankung, die bei einheimischen Krebsen fast immer tödlich endet. Der Erreger ist ein Pilz, der sehr lange auf toten Krebsen überlebt und Sporen bildet, die im Wasser bis zu fünf Tage überleben. Für Menschen, Haustiere und Fische ist die Krankheit ungefährlich.

Ansteckungsquellen sind erkrankte und tote Krebse sowie die nicht erkrankten, aber infizierten nicht-einheimischen Krebse. Die Krebspest kann ebenfalls über kontaminiertes Wasser mit nassen Gegenständen wie Fischereiutensilien, Stiefeln oder Booten in neue Gewässer verschleppt werden. Das Fischen in betroffenen Gewässern stellt daher ein grosses Verbreitungsrisiko dar.

Die Bestände von einheimischen Flusskrebsen sind in den vergangenen 50 Jahren stark zurückgegangen. Neben dem Verlust von Lebensräumen (Verschwinden von Feuchtgebieten, Flussverbauung, Verschlechterung der Wasserqualität) werden die einheimischen Arten auch durch die Ausbreitung von durch Menschen eingeführten, nicht-einheimischen Krebsarten bedrängt. Diese Arten sind Träger der Krebspest, erkranken jedoch im Gegensatz zu den einheimischen Krebsen nicht.

Zum Schutz der bedrohten einheimischen Krebse hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ALV in Absprache mit dem Amt für Wald beider Basel sowie den zuständigen Fachstellen des Kantons Solothurn den gesamten Lauf der Lüssel zum Sperrgebiet erklärt. Dies betrifft im Kanton Basel-Landschaft den Flusslauf der Lüssel beginnend am Ursprung im Bogental auf dem Gebiet der Gemeinde Lauwil sowie im weiteren Flussverlauf die auf dem Gebiet der Gemeinden Brislach und Zwingen gelegenen Flussabschnitte bis zur Mündung der Lüssel in den Fluss Birs.

  • Es dürfen lebende Krebse weder ins Sperrgebiet noch aus diesem verbracht werden.
  • Im Sperrgebiet aufgefundene tote Krebse sind dem Amt für Wald beider Basel (Telefon 061 552 56 59 oder E-Mail) zu melden. Tote und getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, sind in einer bewilligten Tierkörpersammelstelle zu entsorgen.
  • Nach Betreten des Sperrgebietes müssen sämtliche Gerätschaften (inklusive Kleidung und Schuhe), welche in Kontakt mit Wasser der Lüssel gekommen sind, desinfiziert und anschliessend getrocknet werden.
  • Das Fischen in der Lüssel ist verboten. Auch für andere Freizeitaktivitäten sollte der Fluss nicht betreten werden.
  • Hundehalterinnen und -halter sowie Reiterinnen und Reiter sind aufgerufen, ihre Tiere nicht in die Lüssel zu lassen, damit sie den Erreger nicht in andere Gewässer weitertragen.

Die Massnahmen gelten auf unbestimmte Zeit und werden aufgehoben, sobald es die Seuchenlage zulässt.

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